Leistungen für Bildung und Teilhabe

bei Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Migration | AsylbLG, Vollzug des FlüAG und Flüchtlingssozialarbeit

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

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Datenschutzhinweise

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1. Kind für das Leistungen beantragt werden
2. Beantragte Leistungen

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe folgende Punkte:

 

Für Nummer 1 – 7:

Eine Schulbescheinigung/Bestätigung der Kindertageseinrichtung und den Antrag für Bildung und Teilhabe, wenn für das Kind zum ersten Mal Leistungen der Bildung und Teilhabe beantragt werden, das Kind die Schule wechselt, sowie ab dem 15. Lebensjahr für jedes Schuljahr

 

Für Nummer 4:

Vorlage der jeweils ersten Schülermonatsfahrkarte für das 1. Schulhalbjahr (September), sowie für das 2. Schulhalbjahr (März)

 

Für Nummer 5:

Bei Antrag auf ergänzende angemessene Lernförderungen ist zusätzlich der Antrag Lernförderbedarf, sowie die Ergänzung (Stellungnahme der Schule) einzureichen. Ebenfalls wird das letzte Schulzeugnis (End- oder Halbjahreszeugnis) benötigt

Abschluss

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Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag.

Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Amt für Migration des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Migration / AsylbLG, Vollzug des FlüAG und Flüchtlingssozialarbeit
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

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