Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe folgende Punkte:
Für Nummer 1 – 7:
Eine Schulbescheinigung/Bestätigung der Kindertageseinrichtung und den Antrag für Bildung und Teilhabe, wenn für das Kind zum ersten Mal Leistungen der Bildung und Teilhabe beantragt werden, das Kind die Schule wechselt, sowie ab dem 15. Lebensjahr für jedes Schuljahr
Für Nummer 4:
Vorlage der jeweils ersten Schülermonatsfahrkarte für das 1. Schulhalbjahr (September), sowie für das 2. Schulhalbjahr (März)
Für Nummer 5:
Bei Antrag auf ergänzende angemessene Lernförderungen ist zusätzlich der Antrag Lernförderbedarf, sowie die Ergänzung (Stellungnahme der Schule) einzureichen. Ebenfalls wird das letzte Schulzeugnis (End- oder Halbjahreszeugnis) benötigt