Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises / einer Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit

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Zwischenspeicherung

Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 72 Stunden vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.

 

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.


Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht. 


Landratsamt Schwäbisch Hall
Amt für Migration | Ausländer- und Einbürgerungsbehörde / Personenstandsrecht

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Kontakt


Antragsteller/in
Aufenthaltsorte seit Geburt
Grund des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit
Angaben zu den Eltern
Vater

Aufenthaltsorte seit Geburt

Mutter

Aufenthaltsorte seit Geburt

Angaben zu den Großeltern väterlicherseits
Großvater väterlicherseits

Aufenthaltsorte seit Geburt

Großmutter väterlicherseits

Aufenthaltsorte seit Geburt

Angaben zu den Großeltern mütterlicherseits
Großvater mütterlicherseits

Aufenthaltsorte seit Geburt

Großmutter mütterlicherseits

Aufenthaltsorte seit Geburt (Ort, Zeitraum des Aufenthalts)

Verlust/Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit
Abschluss

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