Landratsamt Schwäbisch Hall Sozialamt | Betreuung/Wohngeld/BAföG/Versorgung
Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall
Dieser Antrag gilt für alle Bürger des Landkreises Schwäbisch Hall, mit Ausnahme von Bürgern der Städte Schwäbisch Hall und Crailsheim.
Wenn Sie in einer dieser beiden Städte leben, ist die entsprechende Stadtverwaltung zuständig.
Bitte legen Sie dem ausgefüllten Formular ein biometrisches Lichtbild bei.
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular inkl. aller notwendigen Anlagen an das Sozialamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.
Verwenden Sie folgende Adresse:
Landratsamt Schwäbisch Hall Sozialamt | Betreuung/Wohngeld/BAföG/Versorgung Postfach 11 04 53 74507 Schwäbisch Hall