Antrag auf Gewährung von einmaligen Leistungen der Sozialhilfe 

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Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Sozialamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt / SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt | SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe

Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall

Version 1

Hinweis nach § 67a Sozialgesetzbuch 10. Buch (SGB X)

Die mit diesem Antrag erfragten Angaben werden aufgrund der §§ 60 ff Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I) erhoben.


1. Persönliche Angaben

Bei Auswahl von "ja" geben Sie bitte an:

2. Sonstige in der Haushaltsgemeinschaft der antragstellenden Person lebende Personen

Bei Angabe von "ja" führen Sie bitte für jede Person aus:

Bei ausländischen Personen


Bei ausländischen Personen


Bei ausländischen Personen


Bei ausländischen Personen


Bei ausländischen Personen

3. Krankenversicherung
4. Regelmäßige monatliche Einkünfte der Haushaltsgemeinschaft im In- und Ausland

Bitte führen Sie die einzelnen Einkunftarten auch für jede Person getrennt auf.






5. Einmalige Einkünfte der Haushaltsgemeinschaft im In- und Ausland

Bitte führen Sie die einzelnen Einkunftarten auch für jede Person getrennt auf.






6. Monatliche Ausgaben

Bitte führen Sie jede Versicherung einzeln auf.

Versicherungen


Versicherungen


Versicherungen


Versicherungen


Versicherungen

7. Einmalige Ausgaben




8. Bankverbindung
9. Ergänzungen/Bemerkungen
Abschluss

Unterschrift*

 


Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz

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