Landratsamt Schwäbisch Hall Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung
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Hauptsitz des Unternehmens
Hiermit beantrage ich, dem oben genannten Unternehmen zusätzliche Ausfertigungen / Kopien zu erteilen.
Seit der letzten Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit sollen zusätzlich weitere Fahrzeuge eingesetzt werden können.
Hinweis:
Bitte lesen Sie sich das "Merkblatt zu Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (§ 3 Abs. 1 GükG) sowie auf Erteilung einer EG- Lizenz – VO (EG) 1071/2009 und VO (EG) 1072 /2009" im Vorfeld durch.
Rechtsgrundlage
Güterkraftverkehrsgesetz, Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr, Verordnung (EG) Nummer 1072 / 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs.
Ich versichere, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für den Güterkraftverkehr auch für die weiteren Fahrzeuge gegeben ist, die auf Grund der bereits erteilten oder hiermit beantragten zusätzlichen Ausfertigung/en, beglaubigten Kopie/n eingesetzt werden können.
Hiermit wird bestätigt, dass die vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.
Die Person, die diesen Antrag in den Rechtsverkehr gibt, handelt rechtsverbindlich für das antragstellende Unternehmen.
Unterschrift*
Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.
Verwenden Sie folgende Adresse:
Landratsamt Schwäbisch Hall Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Ordnung Postfach 11 04 53 74507 Schwäbisch Hall