Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere – zum Beispiel Aktien, Pfandbriefe und Schatzbriefe, Sparguthaben oder größere Guthaben auf dem Giro-/Postgirokonto, Forderungen an Versicherungen und Sterbekassen, Guthaben bei Bausparkassen, Hypotheken und ähnliches, unbebaute und bebaute Grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Häuser und Eigentumswohnungen oder Anteile daran, Betriebsvermögen oder Beteiligungsrechte an Firmen, Sachwerte – zum Beispiel wertvolle Möbel, Teppiche, Silber, Schmuck, Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge