Antrag auf Leistungen zum Erhalt der Wohnung bei Inhaftierung §§67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

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Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Sozialamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt / SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt | SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe

Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall

Version 1


A. Angaben zu Ihrer Person
1. Antragstellende Person
1.1 Wohnort zum Zeitpunkt der Inhaftierung:
2. Aufenthalt/e in den letzten 12 Monaten vor Haftbeginn



3. Betreuer

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4. Rechtsanwalt

Bei Auswahl "ja" geben Sie bitte an: 

B. Angaben zum Einkommen und Vermögen

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Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere – zum Beispiel Aktien, Pfandbriefe und Schatzbriefe, Sparguthaben oder größere Guthaben auf dem Giro-/Postgirokonto, Forderungen an Versicherungen und Sterbekassen, Guthaben bei Bausparkassen, Hypotheken und ähnliches, unbebaute und bebaute Grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Häuser und Eigentumswohnungen oder Anteile daran, Betriebsvermögen oder Beteiligungsrechte an Firmen, Sachwerte – zum Beispiel wertvolle Möbel, Teppiche, Silber, Schmuck, Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge.

Bei Auswahl "ja" geben Sie bitte an: 

C. Angaben zur Haft
D. Angaben zur Wohnung
Anschrift der Wohnung:
Angaben zum Vermieter:
Angaben zur Wohnung:
E. Beigefügte Nachweise

Bitte fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Nachweise bei. Denken Sie insbesondere an:

  • Aktueller Haftkontoauszug
  • Reisepass und Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger)
  • Reisepass für EU-Bürger oder Bürger der EWR-Staaten und der Schweiz
  • Mietvertrag
  • Nachweis über Mietrückstände
  • Kündigungsschreiben
F. Hinweise zum Antrag auf Leistungen zum Erhalt der Wohnung bei Inhaftierung

Wichtige Hinweise: 
Die Erhebung der Daten erfolgt nach § 67 a Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach § 67 b Absatz 1 Sozialgesetzbuch X.


Bevor ich Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beanspruchen kann, muss ich mein Einkommen und in bestimmtem Umfang auch mein Vermögen einsetzen.


Vorrangige Ansprüche mache ich spätestens bei der Antragstellung geltend.


Meine Unterhaltsansprüche gehen auf den Sozialleistungsträger nach § 94 Sozialgesetzbuch XII über.


Solange ich Leistungen vom Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall erhalte, bin ich verpflichtet, jede Änderung meines Einkommens und Vermögens und meines Familienstandes sofort anzuzeigen, insbesondere die Beendigung oder Unterbrechung der Untersuchungshaft.


Ich benachrichtige sofort das Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall, wenn

- ich eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme, 

- ich eine Nachzahlung erwarte oder erhalten habe und verwende sie nur nach Absprache.

 

Ich bin damit einverstanden, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

 

Meine Angaben sind richtig und vollständig.

 

Falsche Angaben oder absichtliches Verschweigen von Tatsachen stellen einen Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch dar, der geahndet wird.

G. Einwilligungserklärung zum Antrag auf Leistungen zum Erhalt der Wohnung bei Inhaftierung

Hiermit erteile ich meine Einwilligung, dass das Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall zum Zweck der Sicherung und dem Erhalt meines Wohnraumes, bei meinem Vermieter und gegebenenfalls beim zuständigen Jobcenter und sonstigen Behörden, bei denen bereits Nachweise zu meinem Mietverhältnis vorliegen, die erforderlichen Auskünfte/Daten, wie Höhe meines monatlichen Mietzinses, Höhe der bereits entstandenen Mietschulden, Grund der erfolgten Kündigung, Räumungsklage etc. erfragen darf.

Ich bin damit einverstanden, dass eine Kopie des Einstellungsbescheides über die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und weitere erforderliche Unterlagen beim zuständigen Jobcenter angefordert werden, wenn dies zur Bearbeitung meines Antrages erforderlich ist und die Daten zu meinem Bankkonto überprüft werden.

Ich erteile ausdrücklich die Einwilligung, dass mein Vermieter, das zuständige Jobcenter und die oben genannten weiteren Behörden diese erforderlichen Auskünfte erteilen darf und die erforderlichen Daten an das Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall, zum Zweck der Sicherung und dem Erhalt meines Wohnraumes übermitteln darf.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Übermittlung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt. Ferner, dass ich mein Einverständnis ohne für mich nachteilige Folgen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. 

Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerrufserklärung meine Daten beim Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall gelöscht.

Abschluss

Unterschrift*

 


Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz

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