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Anfrage für eine Beurkundung

Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung/Zustimmungserklärung

Landratsamt Schwäbisch Hall
Jugendamt | Beistandschaften/Pflegschaften/Vormundschaften/Unterhaltsvorschuss

Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall

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Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.


Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht. 


Hinweis Anlagen

Aufgrund technischer Einschränkungen können Dateien mit insgesamt maximal 20 MB hochgeladen werden. Einzelne Dateien dürfen maximal 5 MB betragen.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich folgende Dateiformate akzeptiert werden: JPG, JPEG, PNG und PDF.

 

Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.

Antragsteller
1. Antragsart

- Vaterschaftsanerkennung: Die Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes eingetragen zu werden, § 1594 BGB.

- Zustimmungserklärung: Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, § 1595 BGB. 

- Sorgeerklärung: Die Willenserklärung, die elterliche Sorge für das eigene Kind gemeinsam auszuüben, § 1626a BGB.

2. Angaben zum Kind
3. Angaben zur Mutter
4. Angaben zum Vater
5. Kontaktdaten - Antragstellende Person
Abschluss

Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.

Hinweis

Die zuständige Urkundsbeamtin/der zuständige Urkundsbeamte wird sich innerhalb der nächsten Werktage bei Ihnen melden.
Andernfalls sind wir gerne telefonisch für Sie da. Nutzen Sie dafür die Rufnummer 0791 755-7286.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

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