- Vaterschaftsanerkennung: Die Willenserklärung eines Mannes, als rechtlicher Vater eines Kindes eingetragen zu werden, § 1594 BGB.
- Zustimmungserklärung: Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, § 1595 BGB.
- Sorgeerklärung: Die Willenserklärung, die elterliche Sorge für das eigene Kind gemeinsam auszuüben, § 1626a BGB.