Erklärung zur Feststellung der Vermögensverhältnisse

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt | Leistungen für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe in der Gesellschaft oder SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe

Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall

Diese Erklärung gehört zu folgendem Antrag:
Hinweis

Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben aufgrund §§ 60ff Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I).

Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person. Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland vorhanden ist wie z.B.

- Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds,

- Kraftfahrzeuge (Auto und Motorrad),

- Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträge,

- bebaute oder unbebaute Grundstücke, Hausbesitz (z. B. ein Ein- oder Mehrfamilienhaus), Eigentumswohnung, sonstige Immobilien,

- sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Wertsachen, Gemälde, Schmuck).

Alle Angaben über vorhandenes Vermögen und Belastungen sind grundsätzlich durch geeignete Nachweise zu belegen. Fügen Sie bitte ggf. auch eine Bescheinigung Ihres Kreditinstitutes über Gebühren und Beleihungszinsen bei.

1. Antragsteller/in und Ehegatte/in bzw. eingetragene/r Lebenspartner/in
2. Freistellungsaufträge

Anzahl der Freistellungsaufträge:

Sonstige Personen

3. Konten bzw. Geldanlagen

Über welche Konten bzw. Geldanlagen verfügen Sie oder in der Bedarfsgemeinschaft lebende Personen?

 

1.

 

2.

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

1.

 

2.

 

3.

 

1.

Kosten bei vorzeitiger Auflösung

 

2.

Kosten bei vorzeitiger Auflösung

 

3.

Kosten bei vorzeitiger Auflösung

 

1.

 

2.

 

3.

 

1.

 

2.

 

3.

4. Rentenversicherungspflicht
5. Altersvorsorgevermögen
6. Grundstücke und Wohnungen

 

a)

 

b)

 

a)

 

b)

 

a)

 

b)

7. Sonstiges Vermögen

 

1.

 

2.

8. Kraftfahrzeug

 

1.

Die Eintragungen können - zumindest teilweise - durch Vorlage des Fahrzeugscheins nachgewiesen werden.

 

2.

Die Eintragungen können - zumindest teilweise - durch Vorlage des Fahrzeugscheins nachgewiesen werden.

 

3.

Die Eintragungen können - zumindest teilweise - durch Vorlage des Fahrzeugscheins nachgewiesen werden.

9. Schenkung, Vermögensübertragung
10. Vertragliche Rechte

(bitte Grundlagen vorlegen, z.B. Vertrag, Urteil usw.)

Abschluss

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Sozialamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt 
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz

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