Ihre personenbezogenen Daten werden erhoben aufgrund §§ 60ff Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I).
Vermögen ist die Gesamtheit der in Geld messbaren Güter einer Person. Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, unabhängig davon, ob es im In- oder Ausland vorhanden ist wie z.B.
- Bank- und Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere, Aktien, Aktienfonds,
- Kraftfahrzeuge (Auto und Motorrad),
- Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträge,
- bebaute oder unbebaute Grundstücke, Hausbesitz (z. B. ein Ein- oder Mehrfamilienhaus), Eigentumswohnung, sonstige Immobilien,
- sonstige Vermögensgegenstände (z. B. Wertsachen, Gemälde, Schmuck).
Alle Angaben über vorhandenes Vermögen und Belastungen sind grundsätzlich durch geeignete Nachweise zu belegen. Fügen Sie bitte ggf. auch eine Bescheinigung Ihres Kreditinstitutes über Gebühren und Beleihungszinsen bei.