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Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Absender/in (z.B. Wirtschaftsprüfer/in, Steuerberater/in o.ä.)
für das Unternehmen

Dem Eigenkapital, das nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 anhand von geprüften Jahresabschlüssen nachzuweisen ist, können folgende Beträge hinzugerechnet werden:

1. Nicht realisierte Reserven im
2. Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion
3. Unbelastetes Privatvermögen des/der persönlich haftenden Unternehmer/s
3.1 Grundstücke (Verkehrswert)
3.2 Bankguthaben
3.3 Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen)
3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)
4. Zu Gunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens des/der Gesellschafter/s
4.1 Grundstücke
4.2 Sicherungsübereignungen
4.3 Sicherungsabtretungen
5. Ergänzungen
Stempel und Unterschrift einer zu unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen genannte Person oder Gesellschaft (§ 3 StBerG) oder des Kreditinstituts

Ich bestätige die Richtigkeit der vorstehenden Angaben.

Unterschrift*


Stempel*



Bitte senden Sie die Zusatzbescheinigung unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Ordnung
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz