Zwischenspeicherung
Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 14 Tage vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.
Datenschutzhinweise
Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.
Landratsamt Schwäbisch Hall Forstamt | Untere Forst- und Jagdbehörde
Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall
Kontakt
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Aufbau
Abbau
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Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.
Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.
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