Antrag für eine organisierte Veranstaltung nach § 37 LWaldG Baden-Württemberg

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Zwischenspeicherung

Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 14 Tage vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.

 

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.

 


Landratsamt Schwäbisch Hall
Forstamt | Untere Forst- und Jagdbehörde

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Kontakt


Angaben zur antragstellenden Person oder Institution
Angaben zur organisierten Veranstaltung

Bitte beachten Sie das Merkblatt für organisierte Veranstaltungen im Wald.

Aufbau

Abbau

inkl. eventuellen Zuschauenden, Mithelfenden

Anlagen

Aufgrund technischer Einschränkungen können Dateien mit maximal 5 MB hochgeladen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich folgende Dateiformate akzeptiert werden: JPG, JPEG, PNG und PDF.

 

Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.

 

Abschluss

Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.

Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Ihr Feedback hilft uns, das Formular kontinuierlich zu verbessern.

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