Zwischenspeicherung
Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 72 Stunden vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.
Datenschutzhinweise
Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.
Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht.
Landratsamt Schwäbisch Hall Amt für Abfallwirtschaft | Abfallverwaltung
Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall
Kontakt
Bitte erledigen Sie zeitnah die Gewerbeummeldung bei der zuständigen Gemeinde / Stadtverwaltung. Ansonsten können wir die Tonnenmitnahme aufgrund Gewerbeummeldung nicht bearbeiten.
Ersichtlich auf den Bescheiden, sowie am Aufkleber auf der Tonne.
Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.
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