Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gemäß
§ 10 Abs. 4 Satz 4 Waffengesetz (WaffG)

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Wichtiger Hinweis

Für dieses Formular ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Um die Schriftform zu erfüllen, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. 

 

  • Option 1 "Onlineformular mit der BundID":
    Sie authentifizieren sich mit der BundID und können das Formular online ausfüllen. Dadurch können Sie das Formular formgerecht digital bei uns einreichen.
     
  • Option 2 "Online ausfüllen und drucken":
    Sie können das Formular online ausfüllen, müssen es dann im Anschluss ausdrucken und händisch unterschreiben. Dadurch werden die gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften erfüllt. Das unterschriebene Formular senden Sie uns per Post zu.
Option 1: Onlineantrag mit der BundID
Was ist die BundID?

Die BundID ist ein zentrales Online-Konto des Bundes, mit dem Sie sich sicher und datenschutzkonform für digitale Verwaltungsleistungen identifizieren können.

In diesem Verfahren erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises. So wird Ihre Identität eindeutig und sicher bestätigt.

Warum ist der Login mit der BundID notwendig?

Bevor Sie mit dem Ausfüllen dieses Formulars beginnen können, müssen Sie sich über die BundID anmelden. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf den Antrag haben und Ihre persönlichen Daten geschützt sind.
Nach erfolgreicher Anmeldung über die eID werden Sie automatisch zurückgeleitet und können mit der Bearbeitung des Antrags beginnen.

Was wird für die Anmeldung mit der eID benötigt?

Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Ihre persönliche PIN sowie ein Smartphone mit NFC-Funktion und die AusweisApp Bund – alternativ ein Kartenlesegerät am PC.


Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.

Falls es bei der Anmeldung zu Problemen kommt, wenden Sie sich bitte direkt an den BundID-Support:
https://id.bund.de, Kontaktformular
oder telefonisch unter +49 (0)361 6063080.

 

Wir selbst können bei technischen Fragen zur eID oder zur BundID leider nicht weiterhelfen.

Option 2: Online ausfüllen und drucken

Diese Option ist für alle geeignet, die die Voraussetzungen der BundID nicht erfüllen. 
 

Mit Klick auf "weiter ohne BundID" gelangen Sie zum Formular und können Ihre Angaben eintragen. Anstelle das Formular online absenden zu können, müssen Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken. Die händisch unterschriebene Variante senden Sie dann per Post an das Landratsamt zu. Die Kontaktdaten finden Sie im Onlineformular.

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Impressum, Kontakt | Version 1

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.

Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht. 


Hinweis

Die Abgabe dieses Antrages berechtigt Sie nicht zum Führen einer Waffe. Die Erhebung und Übermittlung nachstehender personenbezogener Daten erfolgt aufgrund §§ 1ff des Bundesdatenschutzgesetzes, der einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften und den §§ 43 und 44 WaffG. Führen bedeutet gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 4 zu § 1 Abs. 4 WaffG, die tatsächliche Gewalt (Besitz) über eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben. Das Führen der beantragten Waffe/n an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen ist ohne Ausnahmeerlaubnis gemäß § 42 Abs. 2 WaffG verboten. Keines "Kleinen Waffenscheines" bedürfen Personen, die eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen bzw. eine Schreckschuss- oder Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen (wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist) führen. Dies gilt ferner für Schreckschusswaffen zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben (Traubenhut) und für Schreckschusswaffen zur Hundeausbildung durch Jäger im Jagdrevier.

Bitte beachten Sie

  • das Merkblatt "kleiner Waffenschein"
  • das Merkblatt "Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition"

Ihre Daten
Abweichende Wohnsitze
Legitimation
Waffe
Abschluss

Unterschrift*

 


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Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.

Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

 

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Login mit BundID nicht erfolgreich
Der Login-Vorgang mit der BundID wurde abgebrochen oder es ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es erneut oder prüfen Sie Ihre Zugangsdaten.

Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den BundID-Support:

 

Telefon: +49 (0)361 6063080

Kontaktformular: https://id.bund.de/de/contact

FAQ und Hilfestellungen: https://id.bund.de/de/

 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei technischen Fragen zur BundID leider nicht weiterhelfen können.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

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