Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang explosionsgefährlicher Stoffe

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Kontakt

Antrag auf

1. Antragstellende Person
2. Vorherige Wohnsitze der letzten 5 Jahre (falls abweichend)

Zeitraum

Zeitraum

Zeitraum

3. Fachkundenachweis (bitte bei Neuanträgen belegen)
4. Aufbewahrung

Bei "ja": Hier finden Sie die Erklärung über die Aufbewahrung explosionsgefährlicher Stoffe in kleinen Mengen. Bitte fügen Sie diese dem Antrag bei.

5. Bisherige sprengstoffrechtliche Erlaubnis (sofern vorhanden)
6. Explosionsgefährliche Stoffe
7. Beabsichtigte Tätigkeit
8. Waffenbesitzkarte / Jagdschein (sofern vorhanden)
9. Mitglied jagdliche / schießsportliche Vereinigung (sofern zutreffend)
10. Ergänzungen / Bemerkungen

Unterschrift*



Aus Formgründen handelt es sich um einen Druckantrag.

Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Impressum | Version 1
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