Zustimmungserklärung des Angrenzers/der Angrenzerin gegenüber der Baurechtsbehörde
(§ 55 Landesbauordnung (LBO)) 

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Bau- und Umweltamt | Baurecht

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Bauherr/in
Baugrundstück
Bauvorhaben
Zustimmungserklärung

Als Angrenzer/in benachbarter Grundstücke stimme/n ich/wir dem oben näher bezeichneten Bauvorhaben zu.

Der/Die Zustimmende/n werden von der Gemeinde nicht mehr als Angrenzer benachbarter Grundstücke benachrichtigt. Er/Sie erhält/erhalten auch nicht die Entscheidung der Baurechtsbehörde zugestellt.

Die Zustimmungserklärung wird mit dem Zugang bei der Baurechtsbehörde rechtswirksam und kann danach nicht mehr widerrufen werden. Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Benachrichtigung bei der Gemeinde elektronisch in Textform oder zur Niederschrift vorzubringen. Die vom Bauantrag durch Zustellung benachrichtigten Angrenzer werden mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Beteiligung nicht fristgemäß geltend gemacht worden sind und sich auf von der Baurechtsbehörde zu prüfende öffentlich-rechtliche Vorschriften beziehen.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: https://www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz

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