Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

gemäß § 7 Absatz 4 und § 32 Absatz 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Landratsamt Schwäbisch Hall
Bau- und Umweltamt | Baurecht

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Impressum, Kontakt | Version 1

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.


Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht. 


Hinweise zum Antrag
  • Hier finden Sie ein Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Informationen zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) finden Sie hier.
  • Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (auch Keller- und Bodenräume), Gemeinschaftlich genutzte Räume sind mit „G“ gekennzeichnet.
  • Bei Antragstellung durch eine/n Bevollmächtigte/n ist die Vollmacht der Antragstellerin/des Antragstellers erforderlich.
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gemäß § 7 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 und § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 - Bundesanzeiger BAnz AT vom 12.07.2021 B2 -
Antragsteller
1. Antragstellende Person
2. Objekt (für das die Abgeschlossenheit erklärt werden soll)
3. Anlagen
Abschluss

Mit einem Klick auf herunterladen wird automatisch die ausgefüllte Version Ihres Antrags als Download erzeugt. Speichern Sie sich das Dokument ab und laden Sie es mit den restlichen benötigten Unterlagen in Viba BW hoch.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

all fields marked with a (*) are required and must be filled out