Berechnungsbogen Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Allgemeine Angaben

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Kraftfahrzeugstellplätze
Fahrradstellplätze
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Landratsamt Schwäbisch Hall
Bau- und Umweltamt | Baurecht

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

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Antragsteller
I. Bauherr/in
Bevollmächtigte/r
II. Baugrundstück
III. Bauvorhaben

Berechnungsbogen Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Angaben zu den Kraftfahrzeugstellplätzen

IV. Nutzungsart und Größe der Anlage (Hinweis: Kfz-Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen.)

Bitte wählen Sie aus den nachfolgenden Checkboxen die passende, sofern benötigt, mehrere passende Nutzungsarten für Ihr Bauvorhaben aus. Daraufhin erscheinen jeweils die für Sie benötigten Berechnungsfelder für die Stellplätze.

 

Wichtiger Hinweis:
Die jeweils zu verwendende Berechungsgrundlage ist vorab mit dem Baurechtsamt (baurechtsamt@lrasha.de) abzusprechen. 

1 Wohnheime
1.1 Altenheime

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 3 Stpl.

1.2 Behindertenwohnheime

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 3 Stpl.

1.3 Kinder- und Jugendwohnheime

1 Stpl. je 20 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.4 Flüchtlingswohnheime

1 Stpl. je 10-15 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.5 Studierendenwohnheime

1 Stpl. je 4-10 Plätze, mind. 2 Stpl.

1.6 Sonstige Wohnheime

1 Stpl. je 2-5 Plätze, mind. 2 Stpl.

2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
2.1 Büro- und Verwaltungsräume allgemein

1 Stpl. je 30-40 m² Büronutzfläche, mind. 1 Stpl.

1) Nicht zur Büronutzung werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-/Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.)

1 Stpl. je 30-40 m² Büronutzfläche, mind. 1 Stpl.

4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen.

3 Verkaufsstätten
3.1 Verkaufsstätten bis 700 m² Verkaufsnutzfläche

1 Stpl. je 30-50 m² Verkaufsnutzfläche, mind. 2 Stpl. je Laden

2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

3.2 Verkaufsstätten mit mehr als 700 m² Verkaufsnutzfläche

1 Stpl. je 10-30 m² Verkaufsnutzfläche

2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

4 Versammlungsstätten (außer Sportstätten), Kirchen
4.1 Versammlungsstätten

1 Stpl. je 4-8 Besucherplätze

4.2 Kirchen

1 Stpl. je 10-40 Sitzplätze

5 Sportstätten
5.1 Sportplätze

1 Stpl. je 250 m² Sportfläche zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

5.2 Spiel- und Sporthallen

1 Stpl. je 50 m² Sportfläche zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

5.3 Fitnesscenter

1 Stpl. je 25 m² Sportfläche

3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

5.4 Freibäder

1 Stpl. je 200-300 m² Grundstücksfläche

3) Nicht zur Sportfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Umkleideräume, Geräteräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

5.5 Hallenbäder

1 Stpl. je 5-10 Kleiderabl., zus. 1Stpl. je 10-15 Besucherplätze

5.6 Tennisanlagen

3-4 Stpl. je Spielfeld, zus. 1 Stpl. je 10-15 Besucherplätze

5.7 Kegel-, Bowlingbahnen

4 Stpl. je Bahn

5.8 Bootshäuser und Bootsliegeplätze

1 Stpl. je 2-3 Boote

5.9 Reitanlagen

1 Stpl. je 4 Pferdeeinstellplätze

6 Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und Vergnügungsstätten
6.1 Gaststätten

1 Stpl. je 6-12 m² Gastraum

6.2 Tanzlokale, Discotheken

1 Stpl. je 4-8 m² Gastraum

6.3 Spielhallen

1 Stpl. je 10-20 m² Nutzfl. d. Ausstellraums mind. 3 Stpl.

6.4 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe

1 Stpl. je 2-6 Zimmer

6.5 Jugendherbergen

1 Stpl. je 10 Betten

7 Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
7.1 Universitätskliniken, ähnl. Lehrkrankenhäuser

1 Stpl. je 2-3 Betten

7.2 Krankenhäuser, Kureinrichtungen

1 Stpl. je 3-6 Betten

7.3 Pflegeheime

1 Stpl. je 10-15 Betten, mind. 3 Stpl.

8 Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
8.1 Grund- und Hauptschulen

1 Stpl. je 30 Schüler

8.2 Sonstige allgemeinbildenden Schulen

1 Stpl. je 25 Schüler, zus. 1 Stpl. je 10-15 Schüler über 18 J

8.3 Berufsschulen, Berufsfachschulen

1 Stpl. je 20 Schüler, zus. 1 Stpl je 3-5 Schüler über 18 J

8.4 Sonderschulen für Behinderte

1 Stpl. je 15 Schüler

8.5 Hochschulen

1 Stpl. je 2-4 Studierende

8.6 Kindergärten, Kindertagesstätten u. dgl.

1 Stpl. je 20-30 Kinder, mind. 2 Stpl.

8.7 Jugendfreizeitheime u. dgl.

1 Stpl. je 15 Besucherplätze

9 Gewerbliche Anlagen
9.1 Handwerks- und Industriebetriebe

1 Stpl. je 50-70 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte

5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen.

9.2 Lagerräume, Lagerplätze

1 Stpl. je 120 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte

5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen.

9.3 Ausstellungs- und Verkaufsplätze

1 Stpl. je 80-100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte

5) Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach der Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich dabei ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten zugrunde zu legen. Stellplätze für Beschäftigte der jeweiligen Anlagen sind bereits eingeschlossen.

9.4 Kfz-Werkstätten, Tankstellen mit Wartungs- oder Reparaturständen

4 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand

9.5 Kfz-Waschanlagen

2 Stpl. je Waschplatz

9.6 Reifenhandelsbetriebe mit Montageständen

2 Stpl. je Montagestand

10 Verschiedenes
10.1 Kleingartenanlagen

1 Stpl. je 3 Kleingärten

10.2 Friedhöfe

1 Stpl. je 2000 m² Grundstücksfläche, mind. 10 Stpl.

V. Berücksichtigung des ÖPNV
VI. Berechnung der Gesamtzahl der notwendigen PKW-Stellplätze

Nach der bei Abschnitt IV. ermittelten Zwischensumme sind entsprechend der erreichten Punktzahl folgende Stellplätze nachzuweisen:

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe): 100%

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe): 80%

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe): 60%

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe): 40%

Anteil (%-Zahl bezogen auf Summe): 30%

Berechnungsbogen Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Angaben zu den Fahrradstellplätzen

VII. Berechnung notwendige Anzahl Fahrradstellplätze

Bitte wählen Sie aus den nachfolgenden Checkboxen die passende, sofern benötigt, mehrere passende Nutzungsarten für Ihr Bauvorhaben aus. Daraufhin erscheinen jeweils die für Sie benötigten Berechnungsfelder für die Fahrradstellplätze. Sollte pro Überschrift nur eine Art möglich sein, wurde in der Auflistung auf die Checkbox verzichtet.

1 Wohnheime
1.1 Studierenden-, Schüler-, Kinder- und Jugendwohnheime

1 Stpl. je 2 Plätze

1.2 Altenheime, Behindertenwohnheime

1 Stpl. je 10 Plätze

1.3 Sonstige Wohnheime

1 Stpl. je 2 Plätze

2 Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen
2.1 Gebäude mit Büronutzfläche

1 Stpl. je 100m² Büronutzfläche

1) Nicht zur Büronutzung werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

2.2 Räume mit erheblichem Besucherverkehr (Schalter-, Abfertigungs-/Beratungsräume, Arztpraxen o.ä.)

1 Stpl. je 70m² Nutzfläche

4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen.

3 Verkaufsstätten

1 Stpl. je 50m² Verkaufsnutzfläche

2) Nicht zur Verkaufsnutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Ausstellungsflächen, Lagerflächen, Funktionsflächen für betriebstechnische Anlagen, Verkehrsflächen.

4 Versammlungsstätten

1 Stpl. je 10 Besucherplätze

5 Sportstätten
5.1 Sportplätze

1 Stpl. je 250m² Sportfläche

5.2 Spiel- und Sporthallen

1 Stpl. je 50m² Sportfläche

5.3 Sportstadien

1 Stpl. je 10 Besucherplätze

5.4 Freibäder

1 Stpl. je 100m² Grundstücksfläche

5.5 Hallenbäder

1 Stpl. je 5 Kleiderablagen

6 Gaststätten

1 Stpl. je 6 - 12 m² Gastraum

7 Hotels, Pensionen, Kurheime und andere Beherbergungsbetriebe

1 Stpl. je 10 Betten

8 Jugendherbergen

1 Stpl. je 5 Betten

9 Krankenhäuser, Kureinrichtungen

1 Stpl. je 20 Betten

10 Schulen, Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
10.1 Allgemeinbildende Schulen

1 Stpl. je 3 Schüler/innen

10.2 Berufsschulen

1 Stpl. je 5 Schüler/innen

10.3 Hochschulen

1 Stpl. je 5 Studierende

10.4 Kindergärten, Kindertagesstätten u. dgl.

5 Stpl. je Gruppenraum

10.5 Jugendfreizeitheime u. dgl.

1 Stpl. je 3 Besucherplätze

11 Handwerks- und Industriebetriebe

1 Stpl. je 225m² Nutzfläche

4) Nicht zur Nutzfläche werden gerechnet: Sozial- und Sanitärräume, Kantinen, Funktionsflächen für betriebliche Anlagen, Verkehrsflächen.

12 Museen und Ausstellungsgebäude

1 Stpl. je 100m² Nutzfläche

Ergebnis der Angaben

Berechnungsbogen Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Abschlussseite

VIII. Übersicht Gesamtzahl der Fahrrad- und Kraftfahrzeugstellplätze

Aus den Angaben der vorherigen Seiten des Antrags ergeben sich zusammenfassend nachfolgende Zahlen für Kraftfahrzeugstellplätze sowie Fahrradstellplätze.

Ergebnis der notwendigen Kraftfahrzeugstellplätze:

Ergebnis der notwendigen Fahrradstellplätze:

IX. Angaben Bestätigen und Senden

Mit einem Klick auf herunterladen wird automatisch die ausgefüllte Version Ihres Antrags als Download erzeugt. Speichern Sie sich das Dokument ab und laden Sie es mit den restlichen benötigten Unterlagen in Viba BW hoch.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

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