Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß
§ 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) 

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

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1. Antragsgegenstand
2. Antragsteller/in
2.1 Vorheriger Wohnsitz/vorherige Wohnsitze der letzten 5 Jahre (falls abweichend)

Zeitraum

2.2 Fachkundenachweis (bitte bei Neuanträgen belegen)
2.3 Bisherige sprengstoffrechtliche Erlaubnis (sofern vorhanden)
3. Leiter/in des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle (bzw. beauftragte Person)
3.1 Vorherige Wohnsitze der letzten 5 Jahre (falls abweichend)
3.2 Fachkundenachweis (bitte bei Neuanträgen belegen)
3.3 Bisherige sprengstoffrechtliche Erlaubnis (sofern vorhanden)
4. Betrieb
5. Angaben zu den Stoffen, welche die Genehmigung umfassen soll

Art der explosionsgefährlichen oder -fähigen Stoffe, Zündmittel, pyrotechnischen oder anderen explosionsgefährlichen bzw. -fähigen Gegenstände.*

6. Beabsichtigte Tätigkeit innerhalb der Betriebe
7. Ergänzungen
Abschluss

Unterschrift*


Firmenstempel*



Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

 

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Ordnung
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutz: Landkreis Schwäbisch Hall

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