Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung

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Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Bußgeld und Verkehrswesen

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Mit einem Klick auf drucken können Sie Ihren ausgefüllten Antrag ausdrucken. Bitte senden Sie diesen unterschrieben, inkl. aller notwendigen Anlagen an das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Landratsamt Schwäbisch Hall.

 

Verwenden Sie folgende Adresse:

Landratsamt Schwäbisch Hall
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt | Bußgeld und Verkehrswesen
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall

 


Versicherungsgesellschaft
Ihre Daten
Veranstaltung
Bestätigung

Hiermit bestätigen wir, dass im Rahmen und Umfang der oben bezeichneten Versicherung Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 StVO (Randnr. 20-23) für die Vorbereitung und Durchführung der oben bezeichneten Veranstaltung besteht. 

  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Hiervon ausgenommen sind Risiken, die durch Versicherungen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abzusichern sind (§ 1 PflVG) oder für die in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie beim Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung einzutreten ist (§ 2 Abs. 2 PflVG). 
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf öffentlich-rechtliche Ansprüche (wie z.B. straßenrechtliche Erstattungsansprüche). 

Die Versicherungssummen betragen je Versichungsfall*

Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle anlässlich dieser Veranstaltung beträgt das 

Abschluss

Name in Druckbuchstaben, Stempel, Unterschrift*


Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lrasha.de/landratsamt/impressum-service/datenschutz 

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