Anträge sind spätestens 2 Wochen vor Beginn der Baumaßnahme vollständig ausgefüllt beim Landratsamt zu stellen; ansonsten kann die termingerechte Anordnung der Maßnahme nicht garantiert werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können und zu unnötigen Verzögerungen führen.
Die in diesem Antragsformular abgefragten Angaben entsprechen den RSA Teil A 1.4 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Der Bauunternehmer ist grundsätzlich verpflichtet, dem Antrag zur Sicherung der Arbeitsstelle die erwähnten Pläne beizugeben.
Diese Pläne sind unter Beachtung der Vorschriften der StVO, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie den Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA, den Richtlinien für die Umleitungsbeschilderungen - RUB sowie den Richtlinien für Lichtsignalanlagen - RiLSA aufzustellen.