Antrag auf Barbetrag zur persönlichen Verfügung bei Inhaftierung

§ 27b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

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Bereit für Ihren Antrag?

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die folgenden Hinweise und Informationen sorgfältig durch.

 

Sie enthalten wichtige Angaben zum Ausfüllen des Formulars und helfen dabei, eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Hinweise des Fachamts

Die Erhebung der Daten erfolgt nach § 67 a Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach § 67 b Abs. 1 SGB X. 
Bevor man Leistungen nach dem SGB XII beanspruchen kann, muss man sein Einkommen und in bestimmtem Umfang auch mein Vermögen einsetzen. 
Vorrangige Ansprüche müssen spätestens bei der Antragstellung geltend gemacht werden. 
Unterhaltsansprüche gehen auf den Sozialleistungsträger nach § 94 SGB XII über. 

Anlagen

Aufgrund technischer Einschränkungen können Dateien mit maximal 5 MB hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich folgende Dateiformate akzeptiert werden: JPG, JPEG, PNG und PDF.

Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.

 

Papierantrag

Sollten Sie das Formular nicht online ausfüllen können, finden Sie hier ein alternatives Druckformular. Dieses können Sie sich ausdrucken, händisch ausfüllen und uns per Post zusenden.

Alle wichtigen Informationen und Unterlagen griffbereit?

 

 

Die folgenden Informationen enthalten wichtige Angaben zum Ausfüllen des Formulars und helfen dabei, eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind. Diese sind entweder digital hochzuladen oder – wenn nicht anders möglich – zeitnah in Papierform einzureichen.

 

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die genannten Unterlagen vollständig vorliegen und halten Sie diese für die Antragstellung bereit.

  • Haftbescheinigung
  • Reisepass und Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Bürger)
  • Reisepass für EU-Bürger oder Bürger der EWR-Staaten und der Schweiz
  • Nachweis über Einkommen in der Haft
  • Kontoauszug des JVA-Kontos ab Haftbeginn
  • Einkommensnachweise (nicht erforderlich: Einstellungsbescheid des zuständigen Jobcenters)
  • weitere Nachweise zu Ihren Angaben

Zwischenspeicherung

Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 72 Stunden vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.

 

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.


Um Ihnen das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern, können Sie Ihre bisher eingegebenen Daten durch Klicken auf „zwischenspeichern“ bis zu maximal 72 Stunden nach der Bestätigung zwischenspeichern. Nach dieser Zeit werden die Daten automatisch gelöscht. 


Landratsamt Schwäbisch Hall
Sozialamt | SGB XII Leistungen/Bildung und Teilhabe

Münzstraße 1 | 74523 Schwäbisch Hall

Kontakt

 


Ihre Daten
Wohnort zum Zeitpunkt der Inhaftierung
Aufenthalt/e in den letzten 12 Monaten vor Haftbeginn
Betreuer
Rechtsanwalt
Angaben zum Einkommen und Vermögen

Bitte fügen Sie zu allen Angaben Nachweise bei.

Zum Vermögen zählen Bargeld, Wertpapiere – zum Beispiel Aktien, Pfandbriefe und Schatzbriefe, Sparguthaben oder größere Guthaben auf dem Giro-/Postgirokonto, Forderungen an Versicherungen und Sterbekassen, Guthaben bei Bausparkassen, Hypotheken und ähnliches, unbebaute und bebaute Grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke; Häuser und Eigentumswohnungen oder Anteile daran, Betriebsvermögen oder Beteiligungsrechte an Firmen, Sachwerte – zum Beispiel wertvolle Möbel, Teppiche, Silber, Schmuck, Autos, Motorräder oder andere Fahrzeuge

Angaben zur Haft
Hinweise und Bankverbindung

Wichtige Hinweise: 
Die Erhebung der Daten erfolgt nach § 67 a Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach § 67 b Absatz 1 Sozialgesetzbuch X.


Bevor manLeistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) beanspruchen kann, muss man sein Einkommen und in bestimmtem Umfang auch seinVermögen einsetzen.


Vorrangige Ansprüche sind spätestens bei der Antragstellung geltend zu machen.


Unterhaltsansprüche gehen auf den Sozialleistungsträger nach § 94 Sozialgesetzbuch XII über.


Solangeman Leistungen vom Sozialamt des Landkreises Schwäbisch Hall erhält, ist man verpflichtet, jede Änderung des Einkommens und Vermögens und des Familienstandes sofort anzuzeigen, insbesondere die Beendigung oder Unterbrechung der Untersuchungshaft.

 

Anlagen

Aufgrund technischer Einschränkungen können Dateien mit maximal 5 MB hochgeladen werden. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich folgende Dateiformate akzeptiert werden: JPG, JPEG, PNG und PDF.

Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.

 

Abschluss

Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.

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