Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser zur Bewässerung 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Alle wichtigen Informationen und Unterlagen griffbereit?

Bitte beachten Sie, dass vor der Antragstellung zunächst eine Bohranzeige gemäß § 43 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) für die Grundwasserentnahme eingereicht und genehmigt werden muss.

Erforderliche Unterlagen

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die genannten Unterlagen vollständig vorliegen und halten Sie diese für die Antragstellung bereit.

  • Übersichtslageplan M = 1 : 25.000 / 1 : 5.000
  • Flurkarte M = 1 : 1.000 bzw. 1 : 500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der 
    Entnahmestelle(n) sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Anbauplan der Kulturarten)
  • Zeichnerische Darstellung des Schichtenprofils mit Angaben über die Grundwasserverhältnisse 
  • je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, die mit der 
    Wasserbehörde abzustimmen sind, z. B.: Ergebnisse und Auswertung des Pumpversuchs 

Anlagen

Aufgrund technischer Einschränkungen können Dateien mit maximal 5 MB hochgeladen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich folgende Dateiformate akzeptiert werden: JPG, JPEG, PNG und PDF.

 

Zum Hochladen einer Datei klicken Sie entsprechend bitte auf „Datei auswählen“.

 

Wichtiger Hinweis

Für dieses Formular ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben. Um die Schriftform zu erfüllen, haben Sie nun zwei Möglichkeiten. 

 

  • Option 1 "Onlineformular mit der BundID":
    Sie authentifizieren sich mit der BundID und können das Formular online ausfüllen. Dadurch können Sie das Formular formgerecht digital bei uns einreichen.
     
  • Option 2 "Online ausfüllen und drucken":
    Sie können das Formular online ausfüllen, müssen es dann im Anschluss ausdrucken und händisch unterschreiben. Dadurch werden die gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften erfüllt. Das unterschriebene Formular senden Sie uns per Post zu.
Option 1: Onlineantrag mit der BundID
Was ist die BundID?

Die BundID ist ein zentrales Online-Konto des Bundes, mit dem Sie sich sicher und datenschutzkonform für digitale Verwaltungsleistungen identifizieren können.

In diesem Verfahren erfolgt die Anmeldung ausschließlich über die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises. So wird Ihre Identität eindeutig und sicher bestätigt.

Warum ist der Login mit der BundID notwendig?

Bevor Sie mit dem Ausfüllen dieses Formulars beginnen können, müssen Sie sich über die BundID anmelden. Damit wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf den Antrag haben und Ihre persönlichen Daten geschützt sind.
Nach erfolgreicher Anmeldung über die eID werden Sie automatisch zurückgeleitet und können mit der Bearbeitung des Antrags beginnen.

Was wird für die Anmeldung mit der eID benötigt?

Für die Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, Ihre persönliche PIN sowie ein Smartphone mit NFC-Funktion und die AusweisApp Bund – alternativ ein Kartenlesegerät am PC.


Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.

Falls es bei der Anmeldung zu Problemen kommt, wenden Sie sich bitte direkt an den BundID-Support:
https://id.bund.de, Kontaktformular
oder telefonisch unter +49 (0)7132 981 2746.

 

Wir selbst können bei technischen Fragen zur eID oder zur BundID leider nicht weiterhelfen.

Option 2: Online ausfüllen und drucken

Diese Option ist für alle geeignet, die die Voraussetzungen der BundID nicht erfüllen. 
 

Mit Klick auf "weiter ohne BundID" gelangen Sie zum Formular und können Ihre Angaben eintragen. Anstelle das Formular online absenden zu können, müssen Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken. Die händisch unterschriebene Variante senden Sie dann per Post an das Landratsamt zu. Die Kontaktdaten finden Sie im Onlineformular.

Zwischenspeicherung

Eine Zwischenspeicherung Ihres Antrags ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung zu den Datenschutzhinweisen. Nach der Zustimmung steht Ihnen in der Kopfzeile des Formulars die Funktion „Zwischenspeichern“ zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie: Die zwischengespeicherten Daten werden für maximal 14 Tage vorgehalten und anschließend automatisch gelöscht.

 

Datenschutzhinweise

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "senden" willigen Sie ein, dass die von Ihnen angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Die von Ihnen übermittelten Daten und Anhänge werden per E-Mail an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit per E-Mail oder postalisch an uns widerrufen.

 


Landratsamt Schwäbisch Hall
Bau- und Umweltamt | Wasserwirtschaft und Bodenschutz

Karl-Kurz-Str. 44 | 74523 Schwäbisch Hall

Kontakt

 


Für den Betrieb der Brunnenanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8, 10 WHG (in Verbindung mit den Vorgaben der Landeswassergesetze für eine beschränkte Erlaubnis) erforderlich, die mit den erforderlichen Unterlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde/Wasserbehörde zu beantragen ist.

Ihre Daten
Daten des Fachbüros
Angaben zur Lage des/der Brunnen
Brunnenausbau

alle drei müssen erfüllt werden

beantragte Entnahmemenge

Beantragte max. Entnahme

Grundwasserbenutzung
Konkurrierende Nutzungen
Anlagen

M = 1 : 25.000 / 1 : 5.000

M = 1 : 1.000 bzw. 1 : 500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der 
Entnahmestelle(n) sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Anbauplan der Kulturarten, mindestens 3-jährig, insbesondere mit Angabe der Fruchtfolge mit Stellungnahme der landwirtschaftlichen  Fachbehörde)

Abschluss

Mit einem Klick auf senden übersenden Sie uns Ihren Antrag. Im Anschluss erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihres Antrags per E-Mail.

Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Ihr Feedback hilft uns, das Formular kontinuierlich zu verbessern.

 

Da ist leider etwas schief gegangen!

Login mit BundID nicht erfolgreich
Der Login-Vorgang mit der BundID wurde abgebrochen oder es ist ein Fehler aufgetreten.
Bitte versuchen Sie es erneut oder prüfen Sie Ihre Zugangsdaten.

Bei anhaltenden Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den BundID-Support:

 

Telefon: +49 (0)361 6063080

Kontaktformular: https://id.bund.de/de/contact

FAQ und Hilfestellungen: https://id.bund.de/de/

 

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei technischen Fragen zur BundID leider nicht weiterhelfen können.

Impressum | Datenschutz | Version 1