M = 1 : 1.000 bzw. 1 : 500 mit Flurnummern, Gemarkung und Lage der
Entnahmestelle(n) sowie skizziertem Rohrleitungsverlauf, Bewässerungsfläche (Größe in ha, mit Angabe von Flurnummer, Gemarkung und Anbauplan der Kulturarten, mindestens 3-jährig, insbesondere mit Angabe der Fruchtfolge mit Stellungnahme der landwirtschaftlichen Fachbehörde)